Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07.00 bis 18.30 Uhr

Ferien / Zusatztage

Während der Schulferien bieten wir für Kindergartenkinder einen wöchentlichen Ausflug sowie eine spezielle Aktivität an. Zusätzlich dürfen Kindergartenkinder in dieser Zeit am Waldtag und am Bewegungsmorgen teilnehmen.

Der erste Samstag im Monat kann jeweils (nach Bedarf) zusätzlich als Betreuungstag von 09.00 bis 15.00 Uhr gebucht werden.

Die «Zusatz-Samstage» bieten ein spezielles Programm, Kinder dürfen sich auf Ausflüge und spezielle Aktionen freuen.

Wir bieten täglich einen Notfallplatz an, der von den Eltern im Notfall kurzfristig gebucht werden kann.

An eidgenössischen und kantonalen Feiertagen wie Ostern, 1. Mai, Auffahrt, Pfingsten und 1. August bleibt die Kita geschlossen. Zwischen Weihnachten und Neujahr vom 24. Dezember bis und mit 2. Januar sind Betriebsferien.

Feiertage

Ostermontag Kita geschlossen
Sechseläuten Kita schliesst um 12 Uhr
Tag der Arbeit Kita geschlossen
Pfingstmontag Kita geschlossen
Nationalfeiertag Kita geschlossen
Knabenschiessen Kita schliesst um 12 Uhr
Heiligabend Kita geschlossen

An eidgenössischen und kantonalen Feiertagen wie Ostern, 1. Mai, Auffahrt, Pfingsten und 1. August bleibt die Kita geschlossen. Zwischen Weihnachten und Neujahr vom 24. Dezember bis und mit 2. Januar sind Betriebsferien.

Eingewöhnung

Eine behutsame und individuell angepasste Eingewöhnung ist entscheidend, um jedem Kind einen sanften und guten Start in die Kita zu ermöglichen.

Die Eingewöhnungsphase ist für das zukünftige Zusammenleben in der Kita eine sehr wichtige Zeit. Sie bildet die Beziehungsgrundlage zwischen dem Kind, seinen Eltern und den Mitarbeitenden. Es ist eine sensible und emotionale Zeit für die Eltern und das Kind. Die Eindrücke und Erfahrungen in dieser Phase sind prägend für die Kita-Zeit.

Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. Durch liebevolle und einfühlsame Betreuung gewinnt das Kind Sicherheit und Vertrauen. Die Eingewöhnungsphase dauert in der Regel zwei Wochen. Die Bedürfnisse des Kindes werden situativ und individuell beurteilt und die Eingewöhnungsphase wird entsprechend angepasst.

Gemeinsam mit den Eltern besprechen die Kita-Mitarbeitenden, wie die Eingewöhnung gestaltet wird. Wir bestimmen eine Bezugsperson, die das Kind in der Eingewöhnung konstant begleitet. Die Eltern können ihre Kinder im Vorfeld auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten, indem sie mit ihnen über die Kita sprechen oder die Kita besuchen kommen.

Wir geben dem Kind und den Eltern Zeit, die anderen Kinder, die Bezugsperson und die Gruppe kennenzulernen. Es ist wichtig, dass die Eltern ihrem Kind ein sicheres und gutes Gefühl gegenüber der Kita vermitteln.

Die Eingewöhnungsphase ist abgeschlossen, wenn sich das Kind auf eine vertrauensvolle Beziehung zur Bezugsperson einlässt. Das heisst, das Kind hat die Bezugsperson akzeptiert und lässt sich von ihr trösten.

Die Eingewöhnungsphase wird ab dem ersten Tag verrechnet und gilt als reguläre Betreuungszeit.

Tarife

Finanziert wird die Kita durch Elternbeiträge und Subventionen der Stadt Zürich. Das Sozialdepartement der Stadt Zürich legt mit der Bewilligung des Finanzierungsantrags gleichzeitig die Höhe des Elternbeitrags fest.

Die Kosten für die Betreuung bei nicht subventionierten Plätzen variieren je nach Alter der Kinder.

Kinder bis 18 Monate

Umfang in % Betreuungszeit regelmässig kurzfristig
Ganzer Tag 100% 07.00 – 18.30 145.– 150.–
Samstag (erster Sa im Monat) 60% 09.00 – 15.00 100.–

Kinder ab 19 Monaten

Umfang in % Betreuungszeit regelmässig kurzfristig
Ganzer Tag 100% 07.00 – 18.30 125.– 130.–
Samstag (erster Sa im Monat) 60% 09.00 – 15.00 80.–

Kindergartenkinder

Umfang in % Betreuungszeit regelmässig kurzfristig
Mittag – Abend 60% 12.00 – 18.30 75.– 80.–
Ganzer Tag (während Schulferien) 100% 07.00 – 18.30 105.– 110.–
Samstag (erster Sa im Monat) 60% 09.00 – 15.00 80.–

Die Kita Sternenstaub gewährt bei Geschwistern ab dem zweiten Kind jeweils einen Rabatt von 5 % auf die Betreuungskosten.

Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind jeweils im Voraus bis zum 28. des Monats zu begleichen. Die vertraglich vereinbarten Betreuungstage werden auch während der Abwesenheit durch Krankheit, Unfall oder Ferien verrechnet. Mit Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sich die Eltern zur regelmässigen und fristgerechten Zahlung der Betreuungskosten.

Verpflegung, Windeln und Pflegeprodukte sind in den Betreuungskosten inbegriffen. Flaschennahrung oder Spezialnahrung muss von den Eltern mitgebracht werden.

Zusatztage (kurzfristig gebuchte Tage) können nach Absprache in Anspruch genommen werden. Diese werden mit einem Zuschlag von CHF 5.00 verrechnet. Bei einer Abwesenheit ab vier Wochen gewähren wir bei nicht subventionierten Plätzen 20 % Rabatt auf die Betreuungskosten.

Subventionen

Die Stadt Zürich fördert gemäss Verordnung vom Januar 2009 die familienergänzende Kinderbetreuung in Kinderkrippen und übernimmt für diese Plätze einen individuell berechneten Anteil der monatlichen Betreuungskosten.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf einen subventionierten Betreuungsplatz besteht.

Antrag subventionierter Krippenplatz

Anmeldung

Mit Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sich die Eltern zur regelmässigen und fristgerechten Zahlung der Betreuungskosten. Bei Rücktritt nach der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 500.– verrechnet.

Bei Vertragsabschluss ist ein Depot in Höhe von CHF 500.– zu bezahlen. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrags mit allfälligen Restforderungen verrechnet.

Die Kündigung des Betreuungsplatzes hat schriftlich auf Ende eines Kalendermonats zu erfolgen. Es ist eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Dem Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung (d.h. verkürzte Kündigungsfrist) kann dann bewilligt werden, wenn aufgrund der Warteliste ein anderes Kind den freiwerdenden Platz einnehmen kann. Andernfalls sind die Eltern bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist zur Zahlung der Betreuungskosten verpflichtet, auch wenn das Kind die Kita nicht mehr besucht. Wird eine Reduzierung des Betreuungsumfangs gewünscht, kann diese bis zum Ende des Monats beantragt werden.

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